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Ausbildungsnachweis

Der Ausbildungsnachweis kann gemäß § 13 Berufsbildungsgesetz schriftlich oder elektronisch geführt werden.

Das Berichtsheft ist vom Auszubildenden während der Ausbildungszeit möglichst täglich zu führen. Eine ordnungsgemäße Führung liegt vor, wenn

a) die Ausbildungswochen durchgängig nummeriert,

b) die Wochen von – bis benannt,

c) die Gesamtstunden pro Tag und pro Woche dokumentiert

d) die Tätigkeiten/ Aufgaben stichwortartig aufgelistet bzw. beschrieben sind sowie,

e) ein Bezug zum Ausbildungsplan hergestellt,

f) ein Zeitumfang für die jeweilige Tätigkeit angegeben und

g) es vom Ausbilder und Auszubildenden beiderseits unterschrieben wurde.

Der Ausbildende oder Ausbilder muss den Auszubildenden zum Führen von Berichtsheften anhalten und hat die Ausbildungsnachweise mindestens monatlich zu überprüfen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragung mit Datum und Unterschrift zu bestätigen.

Der gesetzliche Vertreter des Auszubildenden soll in angemessenen Zeitabständen ebenfalls unterzeichnen. Auch während der Berufsschulzeit ist das Berichtsheft zu führen.

Das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft ist u. a. eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es ist auf Verlangen dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Wer die Ausbildungsnachweise nicht oder unvollständig geführt hat, kann von der Teilnahme an der Abschlussprüfung ausgeschlossen werden.

Das Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz (BVaDiG, Stand 22.08.2024) macht die digitale Vorlage des elektronischen Ausbildungsnachweises bei der IHK möglich. Um ein medienbruchfreises Verfahren vom Führen der Ausbildungsnachweises bis hin zur Zulassung zur Abschlussprüfung zu gewährleisten, wird durch die Änderung des §43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG die elektronische Vorlage des Ausbildungsnachweises bei der zuständigen Stelle ermöglicht. Neu ist auch, dass der Ausbildungsnachweis über den Ausbildenden bei der zuständigen Stelle vorgelegt werden muss. 

Vorlagen:

Ausbildungsnachweis - täglich

Ausbildungsnachweis - wöchentlich