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Ausbildungsverbund

Der Betrieb muss für die Ausbildung im vorgesehenen Ausbildungsberuf geeignet sein. Die in den Ausbildungsverordnungen vorgegebenen Fähigkeiten und Fertigkeiten müssen im Betrieb vermittelbar sein. Dazu zählen insbesondere die Grundausstattung an Werkzeugen, Maschinen, Apparaten und Geräten, bürotechnische Einrichtungen.

Können nicht alle in der Ausbildungsordnung angegebenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Leitbetrieb vermittelt werden, können Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte im Rahmen der Verbundausbildung helfen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren zuständigen Ausbildungsberatern.