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Abfall / Wasser

Die IHK ist auf Bundesebene – über ihren Spitzenverband, den DIHK – auf Landesebene – über die Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs – und vor Ort in die Entwicklung der Regelungen für Abfälle und Abwässer eingebunden. Sie verfügt über alle einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Im Rahmen eines Arbeitskreises organisiert die IHK nicht nur einen Erfahrungsaustausch. In diesem Gremium werden auch Stellungnahmen zu geplanten neuen rechtlichen Regelungen entworfen. Die Umweltberater der IHKs können die Unternehmen vor Ort beraten und – soweit erforderlich – Unternehmen bzw. Institutionen zur Problemlösung vermitteln.