Ansiedlung
Ansiedlung
Bereits im Vorfeld der Industrieansiedlung ist die IHK in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden (siehe Stichwort Bauleitplanung).
Sie wird sich entsprechend dem gesamtwirtschaftlichen Bedarf der IHK-Region dafür einsetzen, dass ausreichende Industrieflächen im Bereich der Gewerbeflächen ausgewiesen werden und die planungsrechtlichen Auflagen angemessen sind. Im Rahmen des Ansiedlungsverfahrens kann die IHK anfragende Industrieunternehmen auf entsprechende Gewerbeflächen hinweisen und die Kontakte zu den Kommunen herstellen. Die IHK informiert darüber hinaus industrielle Unternehmen über alle gewerberechtlichen und umweltrechtlichen Gesetze, Verordnungen und Erlasse. Sie stellt den Kontakt zu den zuständigen Behörden (Umweltämter) her.