Ausbildereignung
Ausbildereignung
Die Ausbildungsberater prüfen das Vorliegen der persönlichen und der fachlichen Eignung des verantwortlichen Ausbilders im Ausbildungsbetrieb. Fehlt der Nachweis einer berufs- und arbeitspädagogische Eignung vermittelt er die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang, der unter anderem auch durch die IHK angeboten wird. Mit der erfolgreichen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer sind berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachgewiesen.