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Ausbildungszeitraum

Ausbildungszeitraum

In allen genannten Fällen prüft die IHK, ob die Voraussetzungen für eine Verkürzung bzw. eine Verlängerung der Ausbildungszeit vorliegen. Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, wird die Änderung der Ausbildungszeit im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse registriert. Darüber hinaus berät die IHK Unternehmen und Auszubildende zu Abkürzung und Verlängerung von Berufsausbildungszeiten, die im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes möglich sind.