Ausländerrecht
Ausländerrecht
Auf Ersuchen der Ausländerbehörden prüft die IHK, ob ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes örtliches Bedürfnis an der Gewerbetätigkeit besteht.
Auf Ersuchen der Ausländerbehörden prüft die IHK, ob ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes örtliches Bedürfnis an der Gewerbetätigkeit besteht.