Beglaubigungen
Beglaubigungen
Die IHK stellt für die exportierende Wirtschaft ihrer Region Ursprungszeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen aus. Teilweise erforderliche Überbeglaubigungen (Legalisierungen) durch die diplomatischen Vertretungen vermittelt die IHK (siehe auch Außenwirtschaftsbescheinigungen).