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Berufliche Bildung, Rechtsvorschriften für ihre Durchführung

Berufliche Bildung, Rechtsvorschriften für ihre Durchführung

Die IHK als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz errichtet einen paritätisch besetzten Berufsbildungsausschuss (BBA), dessen Mitglieder von der Landesregierung auf Vorschlag der IHK und der Gewerkschaften berufen werden.

Nach dem Bedarf der Wirtschaft entwickelt die IHK Besondere Rechtsvorschriften für die Beschlussfassung im BBA.