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Carnets A.T.A.

Carnets A.T.A.

Die IHK kann für die vorübergehende Ausfuhr von Messegütern, Berufsausrüstungen, Warenmustern ein Carnet A.T.A., das Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Ausfuhr, ausstellen. Es ermöglicht die erleichterte Handhabung, denn es beinhaltet die Zollformulare für die in- und ausländische Zollabfertigung und ist gleichzeitig der Bürgschein für die ausländischen Einfuhrabgaben.

Die Sicherheiten für die ausländischen Einfuhrabgaben werden mit dem Carnet A.T.A. verbürgt und müssen bei der ausländischen Zollverwaltung nicht hinterlegt werden.