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Dienstleistungen/Gewerbefreiheit

Dienstleistungen/Gewerbefreiheit

Die IHK berät Sie, für welche Dienstleistungen Sie eine Erlaubnis benötigen.

Soweit die Erlaubnis eine Schulung voraussetzt (z. B. Bewachungs-, Gastgewerbe, Versicherungsvermittler) übernimmt dies die IHK (siehe auch Stichwort Versicherungsvermittler/-berater).