Dienstleistungen/Gewerbefreiheit
Dienstleistungen/Gewerbefreiheit
Die IHK berät Sie, für welche Dienstleistungen Sie eine Erlaubnis benötigen.
Soweit die Erlaubnis eine Schulung voraussetzt (z. B. Bewachungs-, Gastgewerbe, Versicherungsvermittler) übernimmt dies die IHK (siehe auch Stichwort Versicherungsvermittler/-berater).