Gewerbeuntersagung
Gewerbeuntersagung
Die für die Gewerbeuntersagung zuständige Ordnungsbehörde bittet die IHK um eine gutachterliche Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen. Die IHK prüft die Vorwürfe und hört den Betroffenen hierzu.
Die für die Gewerbeuntersagung zuständige Ordnungsbehörde bittet die IHK um eine gutachterliche Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen. Die IHK prüft die Vorwürfe und hört den Betroffenen hierzu.