Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtsschutz
Erfolgreiche Tüftler werden von der IHK über die Möglichkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes, das Anmeldeverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt und die Nutzungsrechte aus den gewerblichen Schutzrechten informiert.
In das Eintragungsverfahren von Warenzeichen und Dienstleistungsmarken beim Deutschen Patent- und Markenamt ist die IHK dann unmittelbar eingebunden, wenn die Eintragung der Marke von ihrer Verkehrsdurchsetzung abhängig ist.
Die IHK ermittelt dann auf Anforderung des Deutschen Patent- und Markenamtes, ob die Marke in den sog. beteiligten Verkehrskreisen, das sind Wettbewerber, Zulieferer und Abnehmer, bekannt ist.