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Gleichstellung von Zeugnissen

Gleichstellung von Zeugnissen

Die IHK prüft, ob und inwieweit ein ausländisches Prüfungszeugnis oder ein Befähigungsnachweis mit einem deutschen Berufsbildungsabschluss vergleichbar ist. Ist eine Vergleichbarkeit gegeben, bescheinigt die IHK dem Antragsteller eine Gleichstellung/Anerkennung bzw. Vergleichbarkeitsüberprüfung seines Abschlusses mit dem betreffenden deutschen Berufsbildungsabschluss.