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Handelsbräuche

Handelsbräuche

Auf Anforderung durch die Gerichte ermittelt die IHK zu Neubrandenburg durch Befragung von Unternehmen derselben Branche, ob ein im Prozess behaupteter Handelsbrauch besteht. Eine derartige Befragung kann auch bundesweit – dann über den DIHK – erfolgen. Jede IHK verfügt über ein Register der festgestellten Handelsbräuche.