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IHK-Zugehörigkeit

IHK-Zugehörigkeit

Jedes Gewerbe muss beim Gewerbeamt der zuständigen Kommune angemeldet werden. Eine Durchschrift dieser Anmeldung wird die Kommune der IHK zusenden. Grundsätzlich gilt, dass das Unternehmen mit der Gewerbeanmeldung Mitglied der IHK ist. Die Mitgliedschaft endet mit der Gewerbeabmeldung, die ebenfalls bei der Kommune vorzunehmen ist.

Die IHK informiert über den Beginn der Mitgliedschaft.

Jährlich ist an die IHK ein Beitrag zu entrichten, aufgeschlüsselt nach Grundbeitrag und Umlage. Nur der Rahmen für die Beitragserhebung ist gesetzlich geregelt. Die Beitragshöhe selbst wird von der Vollversammlung der IHK festgesetzt.

Für die Dienstleistungen, die die IHK anstelle des Staates und damit hoheitlich übernimmt (z. B. die berufliche Ausbildung) werden Gebühren erhoben, deren Höhe ebenfalls von der Vollversammlung beschlossen wird. Die Festsetzung der Gebührenhöhe wie auch die Einführung neuer Gebühren bedarf der Genehmigung des Wirtschaftsministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Für die freiwilligen Serviceleistungen der IHK werden in Einzelfällen Entgelte erhoben, z. B. für die Teilnahme an Seminarveranstaltungen. Diese Entgelte werden nach Kalkulation von der IHK selbst festgesetzt.

Über die Höhe der Beiträge, der Gebühren und Entgelte werden die Unternehmen informiert durch die Bekanntmachung in der IHK-Zeitung „Faktor Wirtschaft“.