Märkte/Ausstellungen/Wanderlager
Märkte/Ausstellungen/Wanderlager
Messen, Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen müssen vom Ordnungsamt der zuständigen Kommune festgesetzt werden. Nur dann sind die Messeteilnehmer von einigen gesetzlichen Beschränkungen des Ladenöffnungsgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit. Die zuständige Kommune bittet die IHK vor Festsetzung der Veranstaltung um eine gutachterliche Stellungnahme. Darin wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine derartige Veranstaltung erfüllt sind. Ebenso wird die IHK in die Überprüfung von Wanderlagern eingeschaltet. Wer auf ein Wanderlager durch eine öffentliche Ankündigung hinweist, hat dies der Behörde zehn Kalendertage vor Beginn der für den vor Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen.