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Prüfungen

Prüfungen

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz zuständig für die Abnahme der Prüfungen in kaufmännisch- und kaufmännisch-verwandten und gewerblichtechnischen Ausbildungsberufen der Erstausbildung in den nichthandwerklichen Gewerbeberufen.

Der Berufsbildungsausschuss der IHK beschließt die für die Prüfungsdurchführung erforderlichen Prüfungsordnungen. Die IHK errichtet Prüfungsausschüsse, in denen Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertreter und Lehrer paritätisch ehrenamtlich tätig sind, organisiert die Durchführung schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfungen.

Ferner überprüft sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung der Auszubildenden, Umschüler und externen Prüfungsbewerber und stellt nach bestandener Prüfung die Zeugnisse aus.