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Rechtsfragen

Rechtsfragen

Die IHK berät ihre Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts, übernimmt aber keine Einzelrechtsvertretung.

Einige Gesetze weisen der IHK besondere Aufgaben zu:

  • Die IHK nimmt zu Handelsregistereintragungen gutachtlich Stellung und berät folglich auch bei der Namens- (Firmen-)wahl (siehe Stichwort Handelsregister). Im Rahmen dieser Tätigkeit prüft sie auch Gesellschaftsverträge, insbesondere auf die Zulässigkeit der Firma und der Vertretungsbefugnisse hin. Ist nach dem Aktiengesetz eine Gründungsprüfung erforderlich, berät sie den Registerrichter bei der Auswahl der Gründungsprüfer und erhält den Gründungsbericht zur Einsichtnahme auch durch Dritte.
  • Die IHK ist berechtigt, das Kleingedruckte – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen und bei deren Unzulässigkeit gegen die Verwendung einzuschreiten.
  • Das Wettbewerbsrecht ermächtigt die IHK zum Einschreiten gegen unlauteren Wettbewerb (siehe Stichwort Handel, Wettbewerbsregeln).

Darüber hinaus schlägt die IHK Unternehmer zur Berufung als ehrenamtliche Finanz- und Handelsrichter vor.