Sachverständige/Probenehmer/Versteigerer
In allen Bundesländern sind die IHKs dazu berufen, Sachverständige und Probenehmer öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die IHKs auch für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern zuständig. Der Bewerber bzw. die Bewerberinum eine öffentliche Bestellung und Vereidigung muss seine bzw. ihre besondere Fachkunde vor einem von den IHKs bestellten Fachgremium unter Beweis stellen. Zusätzlich muss er oder sie seine bzw. ihre persönliche Zuverlässigkeit durch Referenzen nachweisen. Der formale Akt der öffentlichen Bestellung und Vereidigung wird durch den Präsidenten der IHK vorgenommen.
Im Anschluss daran betreut die IHK den Sachverständigen bzw. die Sachverständige, Probenehmer oder Versteigerer indem sie ihn bzw. sie auf Weiterbildungsmöglichkeiten hinweist – der Sachverständige und die Sachverständige, Probenehmer oder Versteigerer sind verpflichtet, sich weiterzubilden – und seine bzw. ihre Tätigkeit überwacht.
Alle IHKs halten nach Fachbereichen unterteilte Verzeichnisse der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Probenehmer oder Versteigerer vor.