Schlichtung
Schlichtung
Die IHK hat teils aus gesetzlichen Verpflichtungen, teils als Service verschiedene Schlichtungseinrichtungen eingerichtet. Hierfür sind Verfahrensordnungen von der Vollversammlung der IHK verabschiedet und bekanntgemacht worden. Die Vorsitzenden der jeweiligen Schlichtungsstelle sind ebenfalls von der Vollversammlung der IHK benannt. Im Einzelnen handelt es sich um:
- Die Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Einigungsstelle soll vordringlich Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen, aber auch zwischen Vereinen zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und Unternehmen andererseits schlichten.
- Hilfe bei Verbraucherbeschwerden. An die IHK können sich Verbraucher wenden, wenn es in der Abwicklung von Verträgen Probleme gibt.
- Schiedsgerichte. Sie entscheiden anstelle der ordentlichen Gerichte über Streitigkeiten zwischen Unternehmen.
Für Streitigkeiten im Bereich des Bauwesens hält die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern eine Schlichtungs- und Schiedsordnung bereit.
Soweit sich die Partien nicht auf einen Schlichter oder Schiedsrichter einigen können, benennt sie auf Anfrage geeignete Persönlichkeiten. Damit trägt die IHK auch zur Entlastung der Justiz bei.
Soweit die IHK kein eigenes Schiedsgericht vorhält, wird sie an die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. in Bonn verweisen, an der alle IHKs über den DIHK beteiligt sind. Ziel der Verhandlungen vor den genannten Einrichtungen ist die gütliche Beilegung eines Streites.
Vergleichen sich die Parteien, ist der Gang zur staatlichen Gerichtsbarkeit überflüssig. Eine dem gerichtlichen Urteil gleichwertige Entscheidung können ausschließlich die Schiedsgerichte treffen.