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Schlichtung im Ausbildungsverhältnis

Schlichtung im Ausbildungsverhältnis

Die IHK beruft die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter des Schlichtungsausschusses und übernimmt dessen Geschäftsführung. Die IHK organisiert und koordiniert das anhängige Schlichtungsverfahren, wie z.B. die Ladung der Beteiligten, Anforderung und Aufbereitung notwendiger Verhandlungsunterlagen, Protokollführung und Nachbereitung.