Schlichtung im Ausbildungsverhältnis
Schlichtung im Ausbildungsverhältnis
Die IHK beruft die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter des Schlichtungsausschusses und übernimmt dessen Geschäftsführung. Die IHK organisiert und koordiniert das anhängige Schlichtungsverfahren, wie z.B. die Ladung der Beteiligten, Anforderung und Aufbereitung notwendiger Verhandlungsunterlagen, Protokollführung und Nachbereitung.