Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Bundeswehr, Technisches Hilfswerk oder andere Institutionen dürfen derartige Arbeiten nur ausführen, wenn die IHK eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Die IHK prüft, ob die Aufträge gewerbliche Unternehmen übernehmen könnten.