Skip to main content Skip to page footer

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Bundeswehr, Technisches Hilfswerk oder andere Institutionen dürfen derartige Arbeiten nur ausführen, wenn die IHK eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Die IHK prüft, ob die Aufträge gewerbliche Unternehmen übernehmen könnten.