Ursprungszeugnis
Ursprungszeugnis
Die IHK ist zuständig für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen. Die IHK ist der Ansprechpartner für das nichtpräferentielle Ursprungsrecht der EU, sie steht den Herstellern für Fragen der ursprungsbegründenden Be- und Verarbeitung als kompetenter Partner zur Verfügung und sie erteilt Auskünfte zu Ursprungsnachweisen.
Die IHK gibt Hinweise zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen in anderen Ländern, die bei der Einfuhr bzw. als Ursprungsnachweis von Bedeutung sein können (siehe auch Außenwirtschaftsbescheinigungen).