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Wehr- und Zivildienstfragen

Wehr- und Zivildienstfragen

Die IHK äußert sich gutachterlich zu der Zurückstellung. Sie hat dabei sowohl das öffentliche Interesse an der Ableistung des Wehr-/Zivildienstes bzw. der Teilnahme an einer Wehrübung als auch das Interesse des Betriebes bzw. des Unternehmens an der Zurückstellung zu berücksichtigen.