Wehr- und Zivildienstfragen
Wehr- und Zivildienstfragen
Die IHK äußert sich gutachterlich zu der Zurückstellung. Sie hat dabei sowohl das öffentliche Interesse an der Ableistung des Wehr-/Zivildienstes bzw. der Teilnahme an einer Wehrübung als auch das Interesse des Betriebes bzw. des Unternehmens an der Zurückstellung zu berücksichtigen.