Skip to main content Skip to page footer

Wirtschaftspolitik

Wirtschaftspolitik

Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag, Wahrnehmung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft ihres Bezirkes, ist die IHK die wirtschaftspolitische Interessenvertretung vor Ort. Sie hält Kontakt zu den Kommunen und Kreisen ebenso wie zur Landesregierung und über den DIHK zur Bundesregierung und zur Europäischen Union. Im Rahmen dieser Tätigkeit nimmt sie zu Gesetzentwürfen Stellung. Die IHK gibt Anregungen z.B. für die Einrichtung bestimmter Infrastrukturmaßnahmen.

Ebenso trägt sie die Bedenken der regionalen Wirtschaft vor, wenn beabsichtigte Maßnahmen wirtschaftsschädlich sein können. Die IHK hält Kontakt zu allen kommunalen und staatlichen Einrichtungen. Sie wird bei der Wahrnehmung ihrer wirtschaftspolitischen Aufgabe stets das Gesamtinteresse, nicht aber unternehmerische Einzelinteressen im Auge haben.