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Sonntagsöffnung: Grundgesetzänderung ist Überlebenschance für Innenstädte und Tourismusregionen

NEUBRANDENBURG (IHK/PM). Immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer wünschen sich mehr Freiheit bei der Frage, wann sie ihre Geschäfte an Sonn- und Feiertagen öffnen können. Der Grund ist einfach: Online-Shops haben rund um die Uhr geöffnet. Stationäre Läden dürfen das nicht. Dieser Unterschied macht es für viele Geschäfte vor Ort schwer, mitzuhalten.

Der Verfassungsrang des Sonntags, basierend auf der Weimarer Verfassung von 1919, bildet die Arbeits- und Lebensrealität der Menschen heutzutage keineswegs ab. Die Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern spricht sich dafür aus, Unternehmerinnen und Unternehmer selbst entscheiden zu lassen, ob sie sonntags öffnen. Dafür müsste der Verfassungsrang des Sonntagsschutzes in einen einfach gesetzlichen Schutz geändert werden. 

„Unternehmerische Freiheit, an Sonntagen zu öffnen und Arbeitnehmerschutz müssen kein Widerspruch sein. Mit mehr Freiheit für Betriebe und vollem Schutz für die Beschäftigten hätten wir eine Lösung, von der am Ende alle profitieren: die Unternehmen, die Menschen, die dort arbeiten, und lebendige Innenstädte, in denen wieder mehr los ist“, sagt Krister Hennige, Präsident der IHK Neubrandenburg.

Innenstädte profitieren, wenn an einem Sonntag Einkaufen, Essengehen und Kultur zusammenkommen. Das zieht Menschen an, hilft gegen Leerstand und macht das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern noch attraktiver.

Gleichzeitig ist klar: Der Sonntag bleibt etwas Besonderes. Wer sonntags arbeitet und dafür Zuschläge bekommt, erhält diese im Regelfall steuerfrei. Ein freier Ausgleichstag bleibt garantiert. Diese Regel steht bereits im Arbeitszeitgesetz und soll auch bei mehr Flexibilität unangetastet bleiben.

Der Vorschlag richtet sich also nicht gegen die Beschäftigten. Er richtet sich gegen unnötige Bürokratie und starre Vorgaben, die Handel und Innenstädte im Wettbewerb mit dem Internet ausbremsen. Mehr Freiheit für die Betriebe – bei vollem Schutz für die Beschäftigten. Das ist der Kern der Forderung.