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Steueranpassungen von Dienstreisen ins Ausland ab Januar

Ein Taschenrechner wird bedient

© chaylek / Adobe Stock

Das Bundesministerium der Finanzen hat die zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2026 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bekannt gemacht.

Das BMF-Schreiben enthält eine tabellarische Übersicht mit Pauschbeträgen, die für die jeweiligen Länder herangezogen werden müssen. Änderungen im Vergleich zum laufenden Jahr wurden durch Fettdruck kenntlich gemacht.

Quelle: DIHK