Die Kleinunternehmerregelung – was ist zu beachten?

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Bürokratie belastet Selbständige in ihrem unternehmerischen Alltag. Besonders zu Beginn einer Selbständigkeit können Unternehmerinnen und Unternehmer davon überfordert sein. Kleinunternehmer können in Bezug auf die Umsatzsteuer und Buchführung von Sonderregelungen profitieren.
„Das Umsatzsteuergesetz legt fest, wer als Kleinunternehmer gilt“, erklärt Andrea Grimme, Koordinatorin für Recht und Steuern bei der IHK. „Das Gesetz orientiert sich an Umsatzgrößen, die nicht überschritten werden dürfen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden.“ Damit entfällt dann auch die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt. Ebenso können Kleinunternehmer bei Unterschreiten bestimmter Umsatz- oder Gewinngrößen ihre Gewinnermittlung durch die einfache Einnahmen-Überschussrechnung machen.
Einzelheiten zur Kleinunternehmerregelung können Sie dem IHK-Merkblatt entnehmen. Gern beraten wir Sie auch persönlich.