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Empfängerprüfung bei Überweisungen: Machen Sie Ihr Unternehmen VoP-konform!

Banken im SEPA-Raum sind ab dem 9. Oktober 2025 verpflichtet, vor jeder Überweisung zu prüfen, ob Empfängername und IBAN exakt übereinstimmen.

zwei Hände zeigen blanke Kreditkarten in die Kamera.

© Anna Shvets / Pexels

Ab dem 9. Oktober 2025 gilt im europäischen Zahlungsverkehr die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee - VoP). Damit sind Banken im SEPA-Raum verpflichtet, vor jeder Überweisung zu prüfen, ob Empfängername und IBAN exakt übereinstimmen. Bei Abweichungen erscheint eine Warnung. Eine Zahlung ist dann nur „auf eigenes Risiko“ nach Freigabe möglich.

Die Prüfung kann zu folgenden Ergebnissen führen:

  • Name und IBAN stimmen überein.
  • Name und IBAN stimmen nahezu überein – nur in diesem Fall wird zusätzlich der korrekte Name angezeigt.
  • Name und IBAN stimmen nicht überein.

Bei einer Nahezu- oder fehlenden Übereinstimmung erscheint ein Warnhinweis und die Nachfrage, ob die Überweisung dennoch ausgeführt werden soll. Bestätigt der Überweisende die Ausführung, trägt er das volle Risiko. Deshalb wird empfohlen, den Zahlungsempfänger bei Unstimmigkeiten zunächst zu kontaktieren, um mögliche Unstimmigkeiten aufklären zu können.

„Die Empfängerüberprüfung kann gerade in der Übergangszeit, wenn viele Unternehmen und Kunden die neue Regelung noch nicht kennen, zu Unsicherheiten führen und Zahlungen verzögern. Auch können technische Systeme von Banken unterschiedlich reagieren.“, gibt Heide Klopp, Leiterin des Bereiches Recht/E-Government bei der IHK Neubrandenburg zu bedenken. Insbesondere in Branchen mit umfangreichen oder kleinteiligen Zahlungsströmen kann dies zum Problem werden. Für Unternehmen gibt es zwar die Möglichkeit, bei Sammelüberweisungen ein sogenanntes “Opt-Out” zu wählen. In diesem Fall entfällt die Namensprüfung und die Zahlungen laufen technisch durch – das Risiko liegt dann jedoch vollständig beim Unternehmen.

So können Sie Ihr Unternehmen vorbereiten:

  • Stammdaten prüfen: Namen müssen exakt mit Bankdaten übereinstimmen.
  • Alias klären: Handelsnamen ggf. bei der Bank hinterlegen.
  • Rechnungen anpassen: korrekte Namen deutlich angeben.
  • Mitarbeiter und Systeme vorbereiten: Buchhaltungssoftware VoP-konform machen.
  • Vorgehen bei Warnmeldungen festlegen.

Weitere Infos: Pressemitteilung Die Deutsche Kreditwirtschaft vom 4. August 2025