Ergebnisse der DIHK-Hebesatzumfrage 2024
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Im Jahr 2024 steigt der durchschnittliche gewogene Hebesatz der Gewerbesteuer bundesweit von 435 % auf 437 %. Der durchschnittliche gewogene Hebesatz der Grundsteuer B steigt von 554 % (2023) um 14 Prozentpunkte auf 568 %.
Gewerbesteuer
In diesem Jahr haben 14,8 Prozent der Gemeinden – und damit doppelt so viele wie 2023 – ihren Gewerbesteuerhebesatz erhöht, vor allem mittlere und kleinere Kommunen. Nachdem 2023 sieben Gemeinden ihren Gewerbesteuerhebesatz gesenkt hatten, sind es im Jahr 2024 sechs. Die Unterschiede bei den Gewerbesteuerhebesätzen sind weiterhin hoch. Der regionale Schwerpunkt der Hochsteuerkommunen liegt unverändert in Nordrhein-Westfalen. Über dem Niveau des Bundesdurchschnitt von 437 % liegt in diesem Jahr auch wieder Mecklenburg-Vorpommern mit 442 %.
Grundsteuer B
Der erneute Anstieg der Hebesätze der u.a. für Unternehmen relevanten Grundsteuer B um 14 Prozentpunkte auf 568 % ist die größte Erhöhung seit zehn Jahren. Dabei fällt die Spannbreite der Erhöhungen in den insgesamt 160 Kommunen, die den Hebesatz der Grundsteuer B angehoben haben, sehr groß aus. Unter den Flächenländern blieb der Hebesatz der Grundsteuer B im Jahr 2024 in Mecklenburg-Vorpommern auf unverändert hohem Niveau.
Zwar haben sich die Gewerbesteuereinnahmen insgesamt im letzten Jahr gut entwickelt, die wirtschaftlichen Herausforderungen gerade auf kommunaler Ebene belasten die Haushalte der Gemeinden allerdings erheblich.
Hohe Hebesätze verteuern den jeweiligen Wirtschaftsstandort. Nicht zuletzt durch die Gewerbesteuer bewegt sich die steuerliche Belastung der deutschen Unternehmen mit rund 30 % mittlerweile im Vergleich der OECD-Staaten (im Durchschnitt etwa 23 %) am oberen Rand. Die Höhe der steuerlichen Belastung ist für Unternehmen ein wichtiges Kriterium bei der Standortwahl.
Quelle: DIHK