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Kennen Sie Ihr Haftungsrisiko: Tax-Compliance

Am Montagabend ließen sich Unternehmerinnen und Unternehmer zu den Möglichkeiten informieren, wie steuer- und sozialversicherungsrechtliche Haftungsrisiken minimiert werden können.

© IHK

Am Montagabend ließen sich Unternehmerinnen und Unternehmer zu den Möglichkeiten informieren, wie durch den Aufbau einer unternehmensinternen Risikoanalyse und eines entsprechenden Management-Systems steuer- und sozialversicherungsrechtliche Haftungsrisiken minimiert werden können. 

Günter Stolz, Gründungsgesellschafter der WSR Westermeier & Stolz Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Neustrelitz, sowie der Geschäftsführer Hagen Häusser-Nixdorf, zeigten typische steuerliche Risikofälle auf. Die Hürde für die Einleitung von Steuerstrafverfahren liegt nach der Erfahrung der Steuerberater mittlerweile sehr niedrig. Ordnungswidrig handelt bereits, wer vorsätzlich oder fahrlässig Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um Verstöße gegen gesetzliche Regelungen zu verhindern. Inhaber und Geschäftsführer sollten daher nachweisen können, dass sie organisatorische Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen haben. Damit schützen sie sich und vermeiden, bei steuerlichen Nachteilen in Regress genommen zu werden.

Auch die Risiken zur korrekten Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen sollten nicht unterschätzt werden. Gerade bei der Lohnfortzahlung im Urlaubs- oder Krankheitsfall wird schnell übersehen, dass bspw. Schichtzulagen oder Provisionen mit eingerechnet werden müssen. Neben den lohnrechtlichen Ansprüchen besteht insbesondere die Haftung für die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Bei vorsätzlicher Begehung liegt zudem eine Straftat vor. Die Referenten gaben zahlreiche Tipps zum Aufbau eines Tax-Compliance-Management-System. Viele Unternehmen verfügen bereits über Checklisten, Formulare und Arbeitsanweisungen, die gebündelt genutzt werden könnten.