Künstliche Intelligenz und Datenschutz
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KI-Systeme verarbeiten große Datenmengen und nutzen komplexe Algorithmen. Damit sind weder Herkunft noch Nachvollziehbarkeit der Daten für Betroffene gegeben.
Rund 30 Vertreter aus der Wirtschaft diskutierten Chancen und Risiken beim Einsatz von KI im Unternehmen bei einer Veranstaltung in der IHK mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Schmidt. Besprochen wurden die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI-Systemen vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der geplanten KI-Verordnung der Europäischen Union. Ziel der DSGVO ist, dass eine Datenverarbeitung transparent, zweckgebunden und sicher erfolgt. Die geplante KI-Verordnung wird spezifische Anforderungen an die Entwicklung, den Einsatz und die Überwachung von KI-Systemen enthalten.
Sebastian Schmidt wies in seinem Vortrag darauf hin, dass DSGVO und KI-Verordnung verschiedene Ansätze verfolgen. Während die DSGVO primär den Schutz personenbezogener Daten regelt, verfolgt die KI-Verordnung einen risikobasierten Ansatz. In der Diskussion wurde deutlich, dass die Berücksichtigung beider Rechtsrahmen besondere Herausforderungen bei der Nutzung stellten. Gerade bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sollten fachspezifische, in sich geschlossene Anwendungen genutzt werden, um Datenschutzrisiken zu minimieren.