Neue Infopflichten für Händler zu Gewährleistung und Garantie
© honey / Adobe Stock
Am 27. September 2026 treten EU-weit neue Regelungen zur Kennzeichnungspflicht von Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien in Kraft. Die Pflichten betreffen sowohl den stationären Handel als auch den E-Commerce.
Die Pflicht gilt für alle Händler, die an Verbraucher (B2C) verkaufen. Betroffen sind bewegliche körperliche Waren einschließlich Waren mit digitalen Inhalten wie zum Beispiel Smartphones. Es gibt einige wenige Ausnahmen; diese betreffen im stationären Handel insbesondere Geschäfte des täglichen Lebens (wie z. B Lebensmittel, Medikamente) und online Verträge bis zu einem Entgelt von 40 Euro, wenn dies sofort bezahlt wird.
Die neuen Pflichten müssen durch Verwendung von nunmehr vorgeschriebenen Labels erfüllt werden. Nähere Informationen dazu enthält unser Merkblatt.