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| Recht und Steuern

Neue Übersicht der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2024 veröffentlicht

© v. Poth / Adobe Stock

Den Kommunen steht das Aufkommen der Realsteuern, d. h. der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer zu. Aus der jährlichen Übersicht ist zu erkennen, dass die Hebesätze für diese Steuern weiter nach oben steigen. Im Kammerbezirk der IHK mit den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald gab es allein bei der Grundsteuer B, welche von sonstigen Grundstücken außerhalb der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, bislang 18 Anpassungen nach oben. Lediglich eine Gemeinde hat eine Senkung vorgenommen.

Noch nicht alle Kommunen haben ihre Haushaltssatzungen für das Jahr 2024 verabschiedet. Die Grundsteuer B ist wegen der bevorstehenden Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 in diesem Jahr von besonderer Bedeutung, heißt es doch, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral erfolgen soll.

Auch bei der Gewerbesteuer gab es Anpassungen nach oben, insgesamt 16. Lediglich zwei Kommunen haben sie bislang gesenkt. Spitzenreiter bei der Gewerbesteuer im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bleibt Neubrandenburg mit 440 %, gefolgt von Kublank mit 430 % und Beseritz mit 420 %. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald erheben bereits sechs Kommunen 450 %, nämlich Anklam, Jatznick, Liepen, Stolpe an der Peene, Torgelow und Wackerow. Bei der Grundsteuer B ist nach wie vor Wackerow absoluter Spitzenreiter mit 700 %, gefolgt von Behrenhoff mit 500 %. In der Mecklenburgischen Seenplatte liegt die Stadt Neubrandenburg mit 550 % an der Spitze, gefolgt von Göhren-Lebbin mit 500 %.