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| Recht und Steuern

Saison zur Sonntagsöffnung startet am 15. März

© IHK

Auf die entsprechende Regelung in der Bäderverkaufsverordnung für Mecklenburg-Vorpommern weist das Wirtschaftsministerium hin. In der Bäderverordnung heißt es, dass die Saison der Sonntagsöffnung am 15. März beginnt, wenn Ostern in den Monat März fällt“, erläutert Andrea Grimme, Koordinatorin für Recht und Steuern in der IHK.

Andernfalls darf erst ab 15. April in den entsprechenden Tourismusorten sonntags geöffnet werden. In diesem Jahr ist es nun so, dass der Ostersonntag auf den 31. März fällt, der Ostermontag auf den 1. April. Somit war für einige Händler nicht klar, welche Regelung für 2024 gilt. „Das Wirtschaftsministerium hat deshalb jetzt schriftlich darüber informiert, dass die privilegierte Sonderöffnung nach der Bäderordnung dieses Jahr am 15. März beginnen kann, da das Osterfest im März beginnt“, so Grimme.

Die Gewerbebehörden wurden ebenfalls entsprechend informiert.