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Streitigkeiten außergerichtlich regeln – unter dem Dach der DIHK, weltweit

Erstmals bündeln alle 79 Industrie- und Handelskammern ihre Schiedsaktivitäten mit gemeinsamen Schiedsregeln.

© Afrika Studio / Adobe Stock

Der Schiedsgerichtshof bei der DIHK (SGH) blickt auf sein erstes Geschäftsjahr zurück. Erstmals bündeln alle 79 Industrie- und Handelskammern ihre Schiedsaktivitäten mit gemeinsamen Schiedsregeln. Der SGH als Einrichtung der IHK-Organisation schafft allen Unternehmen eine neue Option, die bei wirtschaftsbezogenen Streitigkeiten eine vertrauliche, effiziente und digitale Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren suchen und dabei Wert auf eine verbindliche und vollstreckbare Entscheidung legen – auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

„Die SGH-Schiedsregeln mit kurzen Fristen, einer frühen Verfahrenskonferenz und dem 12-Monats-Ziel für den Schiedsspruch bewähren sich in der Praxis, was sich in bislang durchweg positiven Rückmeldungen der Schiedsrichter widerspiegelt“ resümiert das Team des SHG bei der DIHK. Die technische Infrastruktur funktioniert zuverlässig und ermöglicht eine sichere, effiziente und papierlose Verfahrensführung. Der SGH nimmt damit auch im Vergleich zur staatlichen Justiz eine Vorreiterrolle ein.

Die beigefügte Broschüre zum Angebot des SGH gibt einen kompakten Überblick über die Leistungen des Schiedsgerichtshofs, den Ablauf von Schiedsverfahren sowie die besonderen Merkmale des SGH. Weitere Informationen, insbesondere dazu, wie das Angebot genutzt werden kann, finden Sie unter Außergerichtliche Streitbeilegung . IHK Neubrandenburg. Für Rückfragen oder weiterführende Informationen können Sie sich gern an uns oder direkt an den SGH wenden (www.schiedsgerichtshof.de).