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Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Mehr Handlungsbedarf für mehr Unternehmen

Ab Mitte des Jahres erweitern sich die Pflichten für Arbeitgeber deutlich. Bis zum 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.

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Ab Mitte des Jahres erweitern sich die Pflichten für Arbeitgeber deutlich. Bis zum 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Dann werden bereits Unternehmen ab 100 Beschäftigten zu einem sogenannten betrieblichen Prüfverfahren über ihre Entgeltgerechtigkeit verpflichtet sein. Bislang gilt dies ab 500 Mitarbeitenden.

Künftig müssen Arbeitgeber bereits im Bewerbungsverfahren klare Gehaltsinformationen bereitstellen. Die Abfrage des bisherigen Gehalts von Bewerbenden ist nicht mehr erlaubt. Beschäftigte erhalten zudem erweiterte Auskunftsrechte über ihr eigenes Entgelt sowie über die durchschnittliche Vergütung vergleichbarer Gruppen, getrennt nach Geschlecht. Unternehmen müssen dafür Vergleichsgruppen definieren, eine strukturierte Datenbasis aufbauen und standardisierte Prozesse zur Bearbeitung von Auskunftsanfragen einführen.

Die Richtlinie stärkt zudem die Rechtsdurchsetzung für Beschäftigte: Arbeitgeber tragen die Beweislast bei Diskriminierungsverdacht und Verstöße können zu Bußgeldern, Nachteilen bei öffentlichen Aufträgen oder zu Schadensersatzforderungen führen.

Eine frühzeitige Vorbereitung in den Unternehmen ist empfehlenswert. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat als Einstieg in das Thema einen Leitfaden herausgegeben. Die enthaltene To‑do‑Liste für Unternehmen haben ermöglicht eine praxisnahe, schnell nutzbare Orientierung. Das Dokument stellt eine unverbindliche fachliche Einschätzung sowie eine praktische Unterstützung für Unternehmen dar. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere im Hinblick auf die dargestellten Praxisempfehlungen und die rechtliche Bewertung im Detail. „Bitte beachten Sie, dass sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben können“, informiert Andrea Grimme, Koordinatorin Recht und Steuern bei der IHK Neubrandenburg.

Quelle: DIHK