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Neue Informationspflicht für Arbeitgeber

Wer Fachkräfte aus Drittstaaten einstellt, muss sie spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich auf das kostenlose Informationsangebot zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen hinweisen.

© Look / AdobeStock

Seit Jahresbeginn gilt: Wer Fachkräfte aus Drittstaaten einstellt, muss sie spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich auf das kostenlose Informationsangebot zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinweisen – inklusive Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle.

Für wen gilt das?

Alle Arbeitgeber, die internationale Fachkräfte beschäftigen.
Ausnahme: Wenn bereits vergleichbare Informationspflichten für Arbeitsvermittlerinnen bestehen (§ 299 SGB III).

Warum ist das wichtig?

Die Regelung stärkt faire Arbeitsbedingungen und Transparenz. Sie ist in § 45c Aufenthaltsgesetz verankert.

Wie umsetzen?

  • Hinweis in den Arbeitsvertrag aufnehmen
  • oder als separates Informationsblatt übergeben

 Beispieltext für den Hinweis:
„Sie können sich kostenlos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen bei der Beratungsstelle ‚Faire Integration‘ informieren.

Kontaktdaten:

Beratungsstelle Faire Integration Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern)

Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Shabana Hewad

Tel.: +49(0) 385 581 57 90

Mobil: +49(0) 176 466 081 78

E-Mail: fi2-iq(at)fluechtlingsrat-mv.de

Sprachen: Deutsch, Englisch, Dari, Farsi und Paschtu

 

Beratung jeden vierten Mittwoch im Monat: 11:00 - 15:00 Uhr

Adresse: Café International Neubrandenburg, Neutorstraße 7, 17033 Neubrandenburg

 

Für Rückfragen steht Ihnen gern Herr René Müller, Ansprechpartner für internationale Arbeits- und Fachkräftesicherung - Fachkräfte-Service-Zentrale MV,  Tel. 0395 5597-207, zur Verfügung.