Neue Informationspflicht für Arbeitgeber
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Seit Jahresbeginn gilt: Wer Fachkräfte aus Drittstaaten einstellt, muss sie spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich auf das kostenlose Informationsangebot zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinweisen – inklusive Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle.
Für wen gilt das?
Alle Arbeitgeber, die internationale Fachkräfte beschäftigen.
Ausnahme: Wenn bereits vergleichbare Informationspflichten für Arbeitsvermittlerinnen bestehen (§ 299 SGB III).
Warum ist das wichtig?
Die Regelung stärkt faire Arbeitsbedingungen und Transparenz. Sie ist in § 45c Aufenthaltsgesetz verankert.
Wie umsetzen?
- Hinweis in den Arbeitsvertrag aufnehmen
- oder als separates Informationsblatt übergeben
Beispieltext für den Hinweis:
„Sie können sich kostenlos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen bei der Beratungsstelle ‚Faire Integration‘ informieren.
Kontaktdaten:
Beratungsstelle Faire Integration Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern)
Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Shabana Hewad
Tel.: +49(0) 385 581 57 90
Mobil: +49(0) 176 466 081 78
E-Mail: fi2-iq(at)fluechtlingsrat-mv.de
Sprachen: Deutsch, Englisch, Dari, Farsi und Paschtu
Beratung jeden vierten Mittwoch im Monat: 11:00 - 15:00 Uhr
Adresse: Café International Neubrandenburg, Neutorstraße 7, 17033 Neubrandenburg
Für Rückfragen steht Ihnen gern Herr René Müller, Ansprechpartner für internationale Arbeits- und Fachkräftesicherung - Fachkräfte-Service-Zentrale MV, Tel. 0395 5597-207, zur Verfügung.