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Energieberatungen: Reduzierung der Fördersätze
Seit dem 7. August 2024 gilt: Zuschüsse für Energieberatungen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden gibt es nur noch in Höhe von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Vorher waren es 80 Prozent Zuschuss.
Weitere Informationen zu den Änderungen und den Energieberatungen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).