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Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30.09.

Im März 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einer letztmaligen Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung für Corona-Wirtschaftshilfen zugestimmt.

© Andrey Popov / Adobe Stock

Das Bundesministerium erinnert nunmehr in einer Pressemitteilung, dass diese Schlussabrechnungen bis spätestens 30. September 2024 eingereicht werden können. Da es sich hauptsächlich um die Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen handelt, werden wie für die Antragstellungen auch für die Abrechnungen wieder die Expertisen der prüfenden Dritten, also Steuerberater, Wirtschaftsprüfer usw. benötigt.