Gründerstipendium: Neue Richtlinie veröffentlicht
Innovative Unternehmensgründungen werden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern nun noch besser gefördert. Neben einem nichtrückzahlbaren Zuschuss von monatlich 1.200 EUR kann auch ein Zuschuss je unterhaltspflichtigem Kind gezahlt werden. Für die Dauer der Elternzeit wird die monatliche Zahlung des Gründerstipendiums ausgesetzt. Nach der Elternzeit kann die Förderung bis zur Ausschöpfung der Gesamtlaufzeit von 18 Monaten fortgesetzt werden.
Auch die Zugangsvoraussetzungen für das Gründungsstipendium haben sich verbessert. Demnach können gründungswillige Studierende während des Urlaubssemesters das Gründungsstipendium in Anspruch nehmen.
Der Antrag wird formgebunden bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung in Schwerin gestellt. Auf den Internetseiten der Förderstelle werden die Antragskriterien und -voraussetzungen detailliert dargestellt.