Land unterstützt Einführung von KI mit Zuschüssen von bis zu 50.000€
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Mit der neuen KI-Förderrichtlinie unterstützt das Land Unternehmen dabei, innovative KI-Anwendungen in betriebliche Prozesse zu integrieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
Gefördert werden Vorhaben zur Einführung und Nutzung von KI-Lösungen in Unternehmen – beispielsweise zur Automatisierung von Prozessen, zur Datenanalyse, zur Qualitätsverbesserung oder zur Entwicklung neuer digitaler Produkte und Dienstleistungen. Ziel der Förderung ist es, den Transfer von KI-Technologien in die mittelständische Wirtschaft zu beschleunigen und Innovationspotenziale gezielt zu erschließen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro je Unternehmen.
Das geförderte Vorhaben soll grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten durchgeführt werden. Anträge deren zuwendungsfähige Ausgaben 15.000 EUR (bis einschließlich 50 Mitarbeiter) bzw. 20.000 EUR (über 50 Mitarbeiter) nicht überschreiten, sind nicht zuwendungsfähig (Bagatellgrenze).
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die ein förderfähiges KI-Projekt umsetzen möchten. Die Antragstellung und Bewilligung erfolgen über die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH als zuständige Bewilligungsstelle.
Unternehmen, die den Einsatz von KI planen oder ihre Digitalisierungsstrategie weiterentwickeln möchten, sollten sich frühzeitig mit den Fördervoraussetzungen vertraut machen und die Umsetzung ihres Vorhabens vorbereiten.
Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie finden Sie auf der Internetseite der TBI Mecklenburg-Vorpommern.
Link zur Antragstellung: TBI und zur Richtlinie: Richtline_KI-Foerderung.pdf