Mauterhöhung/Ausweitung geplant zum 01.12.2023
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Ab dem 01.12.2023 soll das in Deutschland bestehende Mautsystem um einen Teilsatz für CO2-Ausstoß erweitert werden. Auf Grund der Komplexität bei der Umsetzung der Vorgaben des europäischen Parlamentes in deutsches Recht wird in diesem Beitrag nur auf die wichtigsten Eckpunkte der geplanten Reform eingegangen werden.
Eine wichtige Änderung für die Einstufung ist die technisch zulässige Gesamtmasse (Zulassung Feld F.1) des Fahrzeuges anstatt wie bisher die zulässige Gesamtmasse (Zulassung Feld F.2).
Eine weitere wichtige Änderung: Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse größer 3,5t und kleiner 7,5t sollen ab dem 01.07.2024 mautpflichtig werden.
Fahrzeuge (z.B. abgelastete) mit einer zulässigen Gesamtmasse kleiner 7,5t und einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 7,5t sind heute von der Maut befreit aber ab dem 01.12.2023 mautpflichtig!
Ordern Sie in diesen Fällen rechtzeitig die entsprechende OBU (on board unit).
Bitte prüfen Sie alle Ihre Fahrzeuge bezüglich einer Mautpflicht und beantragen Sie ggf. die richtige Einstufung. Nutzen Sie dafür z.B. den Emissionsklassen-Finder von Toll Collect oder kontaktieren Sie Ihren Vertriebspartner: toll-collect.de