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Starthilfe und Unternehmensförderung
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Förderung für Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
© IHK
In Mecklenburg-Vorpommern ist die neue Richtlinie zur Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V) in Kraft getreten. Mit der Förderung sollen weiterhin Investitionen kleiner Betriebe im ländlichen Raum unterstützt und die regionale Wirtschaft gestärkt werden.
Wer ist antragsberechtigt?
- Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 2 Mio. Euro
- Betriebsstätten außerhalb von Ober- und Mittelzentren
- Beispiele: Dorfgaststätten, kleine Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe
Fördergegenstand
- Investitionen in inventarisierbare Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Geräte, Ausstattung)
- Planungs- und Beratungsleistungen, soweit sie mit dem Investitionsvorhaben zusammenhängen
- Fördersatz: bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (im Rahmen der De-minimis-Regelung, max. 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren)
Beispiele für förderfähige Vorhaben
- Eine Dorfgaststätte modernisiert ihre Küchentechnik und investiert in energieeffiziente Geräte.
- Ein Dienstleistungsbetrieb schafft eine neue Maschine an, um seine Produktionskapazitäten zu erweitern.
Antragstellung
- Anträge können ganzjährig gestellt werden
- Das Verfahren erfolgt digital über das Serviceportal Mecklenburg-Vorpommern
Beratung und Unterstützung
Für Fragen zur Förderung steht das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Bewilligungsbehörde zur Verfügung.