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Förderung für Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

In Mecklenburg-Vorpommern ist die neue Richtlinie zur Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V) in Kraft getreten.

© IHK

In Mecklenburg-Vorpommern ist die neue Richtlinie zur Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V) in Kraft getreten. Mit der Förderung sollen weiterhin Investitionen kleiner Betriebe im ländlichen Raum unterstützt und die regionale Wirtschaft gestärkt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 2 Mio. Euro
  • Betriebsstätten außerhalb von Ober- und Mittelzentren
  • Beispiele: Dorfgaststätten, kleine Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe

Fördergegenstand

  • Investitionen in inventarisierbare Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Geräte, Ausstattung)
  • Planungs- und Beratungsleistungen, soweit sie mit dem Investitionsvorhaben zusammenhängen
  • Fördersatz: bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (im Rahmen der De-minimis-Regelung, max. 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren)

Beispiele für förderfähige Vorhaben

  • Eine Dorfgaststätte modernisiert ihre Küchentechnik und investiert in energieeffiziente Geräte.
  • Ein Dienstleistungsbetrieb schafft eine neue Maschine an, um seine Produktionskapazitäten zu erweitern.


Antragstellung

Beratung und Unterstützung

Für Fragen zur Förderung steht das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Bewilligungsbehörde zur Verfügung.