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Neues Förderdarlehen: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge der KfW kann nunmehr für Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und junge Unternehmen bei der Hausbank beantragt werden.

© Sasin Paraksa / Adobe Stock

Lange Zeit wurde nur darüber gesprochen. Jetzt ist es soweit: Ein bekanntes Förderdarlehen der KfW (ERP-Kapital für Gründung), das ausgelaufen war, wird nunmehr in einem neuen Gewand angeboten: Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge der KfW kann nunmehr für Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und junge Unternehmen bei der Hausbank beantragt werden. Die Summe des Förderkredites kann bis zu 500.000 EUR bzw. 35 % der förderfähigen Investitionssumme betragen. Dieser Kredit muss im Gegensatz zu den üblichen Hausbankkrediten nicht besichert werden. Eine Garantie der Bürgschaftsbank sorgt für eine vollständige Absicherung gegenüber der Hausbank. Weitere Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. 

Alle Informationen über den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge sind auf den Internetseiten der KfW übersichtlich zusammengefasst: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) | KfW

Da die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Garantieübernahmen im Finanzierungsprozess eingebunden ist, können auf deren Internetseiten auch Informationen abgerufen werden: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge - ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge