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Erneut betrügerische E-Mails im Umlauf

Eine neue Variante von Fake-Mails ist im Umlauf, diesmal im Namen des Bundeszentralamts für Steuern. Angeschrieben werden Unternehmen, die u. a. angeblich ihren Offenlegungspflichten nicht nachkamen.

Ein Mann arbeitet an seinem Laptop, der symbolisch mit einer Vorhängeschlossprojektion gesperrt ist.

© putilov denis / Adobe Stock

Es wurden auch Beispiele bekannt in denen angebliche Verspätungszuschläge wegen der verspäteten Abgabe der Steuererklärung für 2023 gezahlt werden sollen. Zum Teil kommen diese Schreiben auch in Papier auf dem Postweg. 

„Die Aufmachung dieser Fälschungen ist verblüffend gut“, bemerkt Andrea Grimme, Koordinatorin für Recht und Steuern bei der IHK. Der Schwindel ist daher nur schwer zu erkennen. So sind die angegebene Adresse und Mailadresse die des echten Bundeszentralamts für Steuern. Lediglich die Telefonnummer stimmt nicht; statt der Bonner Vorwahl 0228 wird eine im Übrigen auch unzutreffende Telefonnummer mit Kölner Vorwahl 0221 angegeben.

Folgende Indizien lassen aber dann doch eindeutig erkennen, dass es sich um betrügerische Schreiben handelt:

  1. Die konkrete Steuernummer des angeschriebenen Unternehmens ist nicht angegeben, die Anrede nur unpersönlich „Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler“
  2. Die IBAN lautet auf ein spanisches Konto.

„Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Zahlungsaufforderung oder ein sonstiges Schreiben echt sind, können Unternehmen sich gern an die IHK wenden“, betont Grimme. Bevor nicht sicher sei, dass eine E-Mail echt ist, sollten insbesondere keine Anhänge geöffnet werden. Das gelte auch für vermeintlich bekannte Absender.

Das echte Bundeszentralamt für Steuern hat auf seiner Homepage bereits eine Warnmeldung veröffentlicht BZSt - Aktuelles - Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrugsversuch.