Schlichtung
Mitunter lässt sich Streit in einem Ausbildungsverhältnis nicht vermeiden.
Bei der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern besteht gemäß § 111 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes ein Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden.
Tritt der Fall ein, dass die Vertragsparteien aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage sind, das Problem zu lösen, um zu der notwendigen Vertrauensbasis zurückzufinden, kann der Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen weiterhelfen.
Zuvor sollten jedoch die Ausbildungsberater eingeschaltet werden, die Auskünfte erteilen oder aber auf Wunsch auch direkt in die Betriebe kommen. Häufig gelingt es den Beratern der IHK bereits bei ersten gemeinsamen Gesprächen, die streitenden Parteien wieder zusammenzuführen, so dass eine gemeinsame Basis für die erfolgreiche Fortsetzung der Ausbildung gefunden wird.
Der eventuell spätere Weg zum Arbeitsgericht führt jedoch zunächst über den Schlichtungsausschuss der Industrie- und Handelskammer. Der Schlichtungsausschuss kann nur Streitigkeiten aus bestehenden Berufsausbildungsverhältnissen verhandeln. Weitere Informationen erhalten Sie über diesen Link.