Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt Kleinst- und Kleinunternehmen an ihre Belastungsgrenze, die zusätzlichen bürokratischen Anforderungen behindern den Verkauf in andere EU-Staaten.
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde aufgrund der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) angepasst und tritt als Verpackungsrecht-Durchführungs-Gesetz (VerpackDG) ab 12.08.2026 in Kraft.
Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern legen auch den Grundstein für eine nachhaltige und wirtschaftlich stabile Zukunft.
Viele Unternehmen stehen aktuell vor der Frage, ob sie die sogenannte NIS2-Regelung umsetzen müssen. Das Webinar „NIS2: Ist mein Unternehmen betroffen?“ soll ihnen praxisnahe Orientierung bieten.