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| Recht und Steuern

Abgabe der Grundsteuerklärung

© Andrey Popov / Adobe Stock

Alle Immobilieneigentümer sind seit dem 1. Juli 2022 aufgerufen, eine Erklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts elektronisch über ELSTER www.elster.de an das Finanzamt zu übermitteln. Fristende ist der 31. Oktober 2022. Der Bodenrichtwert kann im Datenportal zur Grundsteuerreform unter https://www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/ abgerufen werden.

Weitere Informationen finden Sie im Steuerportal MV. Dort besteht auch die Möglichkeit, einen Beratungstermin zur Grundsteuerreform mit dem Finanzamt zu vereinbaren.